AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG
– Warenlieferungen; Dienstleistungen und Datenschutz –

A. Allgemeine Bestimmungen

1.   Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG arbeitet ausschließlich auf Grund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen ihrer Lieferanten und Abnehmer sind für Sie auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Aufträge

Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung der Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG verbindlich (ggf. elektronisch). Änderungen und Ergänzungen gelten nur in Schriftform.

Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte – Wiederkehrverträge – bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3. Lieferung

Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Hält Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und hat sie dies zu vertreten, haftet sie auf Ersatz bis zu 5 % desjenigen Teils der Lieferung, der nicht erfolgt ist. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Wird die Ware auf Verlangen des Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald Raipolen Profiwerk GmbH & Co. KG die Ware dem mit der Ausführung der Versendung Beauftragten übergeben haben.

Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von der Bestellmenge plus / minus 10% sind zulässig.

Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerhaltung, Handling und Kapitalbindung entstehenden Kosten zusätzlich berechnet.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschicken, oder wegen des noch nicht gelieferten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik und unvorhersehbare Umstände gleich wie Betriebsstörungen, die trotz zumutbarer Anstrengung die Lieferung unmöglich macht. Dies gilt auch, wenn derartige Behinderungen bei einem Vorlieferanten entstehen.

4.   Preis

Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, ist die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Geschäften mit Unternehmern ist Raipolen GmbH & Co. KG bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem Verantwortungsbereich liegen.

5. Zahlung

Forderungen der Raipolen GmbH & Co. KG sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig.

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Die zusätzlichen Kosten trägt der Besteller.

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5 % bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8 % bei Geschäften mit Unternehmern über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend gemacht.

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG kann Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 Euro ansetzen.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.   Eigentumsvorbehalt

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit ihr erfüllt sind. Für Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:

Der Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG wird die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, der Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat eine erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die der Raipolen GmbH & Co. KG erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Kunden der Raipolen GmbH & Co. KG, hat sie in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.

Übersteigt der Wert sämtlicher für die Raipolen GmbH & Co. KG bestehender Sicherheiten ihrer Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird sie auf Verlangen ihrer Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, ist die Raipolen GmbH & Co. KG berechtigt, die von ihr gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt der Raipolen GmbH & Co. KG ausdrücklich das Recht ein, ihre Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen. Die Raipolen GmbH & Co. KG ist auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG unverzüglich alle Auskünfte zu geben, die zur Geltendmachung der Rechte von Raipolen GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden des Bestellers erforderlich sind.

Der Kunde ist nur so lange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG von ihrem Eigentum Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten kann. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware erteilt die Raipolen GmbH & Co. KG eine Gutschrift in Höhe des Tageswertes.

7.        Sachmängelhaftung

Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:

auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware

auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Ware

auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.

Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.

Ein Produkt, für das Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll der Raipolen GmbH & Co. KG zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um ihr die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen.

Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs wird die Raipolen GmbH & Co. KG das beanstandete Produkt auf ihre Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.

Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche nach § 437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrags (Rücktritt) zu erklären.

Die Raipolen GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Produkts geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.

Sachmängelhaftungsansprüche gegen die Raipolen GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a)     die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b)     die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c)     bei Produkten, bei denen die Montagerichtlinien nachweislich nicht eingehalten wurde,

d)     Produkte durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

e)     natürlicher Verschleiß.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

8.   Haftung

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG haftet auf Schadensersatz, wenn ihr oder ihre Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haftet sie, wenn Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden durch Verzug oder durch von ihr zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG haftet außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher Pflichten.

Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.

Haftungsbegrenzung und –ausschluss gelten nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.

9.   Allgemeine Regelungen

Bei Geschäften mit Unternehmen ist der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG, Köln.

Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

B. Besondere Bestimmungen

1.   Kostenvoranschlag

Auf Verlagen des Kunden erstellt die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Kosten des Produktes einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar.

Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.

2.   Fertigstellungstermine

Überschreitet Raipolen GmbH & Co. KG verbindlich vereinbarte Fertigstellungstermine, haften sie gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden.

Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.

3.   Unternehmerpfandrecht

Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht der Raipolen GmbH & Co. KG wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früherer Lieferung und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten und rechtmäßig festgestellt sind.

4.  Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald die Raipolen Profilwerk GmbH & Co.KG ihn über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme soll im Betrieb des Herstellers erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.

Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme  haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.   Sachmängelhaftung 

Die Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG haftet bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes an Ihren Kunden. Die Regelung unter Buchstabe A Nr. 7 gelten entsprechend.

Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Nr. 7 berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Datenschutz:

Wir beachten die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns elektronisch verarbeitet und gespeichert. Dies geschieht ausschließlich zu dem Zweck, auf gestellte Fragen und Nachrichten zu antworten und das bestehende Auftrags- und Geschäftsverhältnis abzuwickeln. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten  an Dritte erfolgt nicht. Mit der Mitteilung Ihrer personenbezogenen Daten willigen Sie in die genannte Verarbeitung Ihrer Daten ein. Sie können diese Einwilligung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Raipolen Profilwerk GmbH & Co. KG jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie haben das Recht eine unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, diese ggf. berichtigen, sperren und löschen zu lassen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzhinweise unter www.raipolen.de.

© Copyright – Raipolen Profilwerk