Wie die Bayrische Staatszeitung am 30. Januar 2009 veröffentlicht, setzt das Zivilrecht für die Verkehrssicherheit zwei Handläufe beidseitig voraus.
Wenn eine Person die Treppe hinauf und gleichzeitig eine andere die Treppe hinunter geht, müssen beide die Möglichkeit haben, sich permanent einzuhalten (BGH Az.III ZR 103/01) und das richtige Licht um die einzelnen Treppenstufen deutlich erkennen zu können.
Das Landgericht München hat geurteilt:
"Sofern die Belange des Denkmalschutzes einer verkehrssicheren Ausgestaltung der Treppe nicht möglich ist, hätte die Treppe nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen." (Az. 6 0 14405/04)
Wenn Schadenersatz für Schmerzensgeld plus Auslagen plus Erwerbsminderung zu leisten sind, kann über die Jahre eine sehr große Summe zusammenkommen. Wegen der zahlreichen Urteile hat der Verband der Haftpflichtversicherer mittlerweile mangelnde Verkehrssicherheit an Treppen als grobe Fahrlässigkeit eingestuft - nicht die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall, sondern der Immobilieneigentümer.  Verband Wohneigentum e.V. "... finanzielle Förderung von Treppenanlagen" Der Verband teilt am 1. April 2009 mit:
Für Umbaumaßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei bestehenden Wohngebäuden können ab dem 1. April 2009 KfW-Förderungen beantragt werden.
Im Rahmen des Programms „Wohnraum modernisieren“ soll die Variante „Altersgerecht Umbauen“ alters- bzw. behindertengerechte Modernisierungsmaßnahmen durch zinsgünstige Kredite unterstützen.
Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt das neue KfW-Fördermodell, fordert aber schnellstmöglich eine Zuschuss-Variante, die besser auf die Bedürfnisse der Zielgruppe „Ältere Mitbürger“ abgestimmt ist.
Förderbaustein, u.a.: Treppenanlagen mit beidseitigen, ununterbrochenen Handläufen, kontrastierenden Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen. http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on37541 Kindertagesstätten - Treppensicherheit
"... zusätzlicher Handlauf in kindergerechter Höhe"
In Kindertagesstätten müssen Treppen beidseitig Handläufe erhalten. Ein Handlauf für den "Erwachsenen" und ein Handlauf in kindgerechter Höhe.
Weitere Informationen finden Sie hier: Handläufe an Schulen
"... beidseitige Handläufe auch im Altbestand"Deutsches Institut für Treppensicherheit e.V. meldet am 18. Dezember 2007: Zu einer sicherer begehbaren Treppenanlage gehört ein Handlauf.
In Schulen müssen an beiden Seiten durchgängige Handläufe angebracht sein. Außerdem ist es für die Sicherheit wichtig, dass die Handläufe von allen potenziellen Nutzern gut erreichbar sind. Diese Forderung ist vor allem für Schulen des Primarbereiches bedeutsam.
In einer Grundschule oder einer Sonderschule z.B. sollten immer zwei Handläufe auf jeder Seite vorhanden sein für die Schülerinnen und Schüler in einer Höhe von 0,70 - 0,80 m und für größere Schüler sowie Erwachsenen in einer Höhe von ca. 0,90 m - 1 m.
Geeignete Handläufe sind rund oder oval ausgeführt und weisen einen Durchmesser von etwa 45 mm aus.
Damit Schülerinnen und Schüler, aber auch das Schulpersonal nicht an den Handläufen hängen bleiben oder sich verletzen können, dürfen diese keine freien Enden haben. Ein Handlauf ist so auszuführen, dass er in Richtung Wand oder Boden endet. Möglich ist auch eine schneckenartige Ausführung oder eine aufgesetzte Vollkugel als Abschluss.
Treppen im Altbestand:
Handläufe müssen auch im Altbestand auf beiden Seiten angebracht sein. Die Handläufe an Treppen müssen sich in einer Höhe von etwa 0,90 - 1,00 m befinden, wobei die Höhe von 1 m grundsätzlich nicht überschritten werden darf. In Grundschulen ist darüber hinaus beidseitig ein zweiter Handlauf in einer Höhe von etwa 0,70 - 0,80 m erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier:
„Kleine Fehltritte“ mit oft schweren Folgen
vom 7. September 2007
"... Nachrüstpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden"
... Äußere Handläufe (im Sprachgebrauch Wandhandlauf oder zweiter Handlauf oder beidseitiger Handlauf) müssen in 85 cm Höhe 30 cm waagrecht über den Anfang und das Ende einer Treppe hinausragen, griffsicher sein und durchgehend ausgeführt werden.
Nicht nur Neubauten und Nutzungsänderungen sind betroffen, sondern auch der Gebäudebestand. Sowie dies wirtschaftlich zumutbar ist, müssen die Besitzer bestehende Einrichtungen nachrüsten, schreibt zum Beispiel die Bayerische Bauordnung vor. Unterlässt der Besitzer die Nachrüstung, drohen im Schadensfall Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich geht eine Vielzahl der Unfälle ... mehr Altengerechtes Wohnen
"... Checkliste für barrierefreies Bauen"
Download: www.betacare-wissenssystem.de/betanet/download/altenger[...] Muster-Schulbau-RichtlinieDeutsches Institut für Treppensicherheit e.V. meldet am 7. Juni 2007: Mit Bekanntmachung der Muster-Schulbau-Richtlinie wurde für Schulgebäude eine einheitliche Geländer-und Brüstungshöhe von 1,10 m verbindlich.
Abhängig vom Personenkreis und der Nutzung der Treppe und des Treppenumfeldes sind auch größere Geländerhöhen möglich. Eine Entscheidung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Betrachtet man das durchschnittliche Größenwachstum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so ist festzustellen, dass diese Altersgruppe in den letzten zwei Jahrzehnten um durchschnittlich 4,5 cm größer wurde. Ein großer 18 - 25 Jähriger hatte 1986 eine Körpergröße von 186,5 cm während im Jahre 2005 bereits eine Körpergröße von 191 cm zu verzeichnen ist.
Entsprechend wird auch die DIN 33402 "Körpermaße der Menschen" überarbeitet. Unabhängig davon sind die Handläufe bei Treppen auf 85 oder 90cm festgelegt. |